Veranstaltung „Neue Anforderungen an die Cybersicherheit: Umsetzung der NIS-2-Richtlinie“ am 11.11.2024

Ist Ihr Unternehmen von der europäischen NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) betroffen? Sie gilt ab 17. Oktober 2024 und verlangt von den EU-weit etwa 29.500 Unternehmen aus insgesamt 18 Sektoren neue organisatorische und technische Anforderungen rund um die betriebliche Cybersicherheit sowie die Einhaltung bestimmter Registrierungs-, Melde-, Berichts- und Nachweispflichten. Die Unternehmen müssen dazu in der Lage sein, Risiken zu analysieren, Sicherheitsvorfälle zu bewältigen, ihren Betrieb etwa durch Backup-Management aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, die Lieferkette zu sichern und Schwachstellen offenzulegen.

Prävention von Angriffen auf kritische Infrastrukturen

Wie können Cybersicherheitsvorfälle bei kritischen Infrastrukturen rechtzeitig erkannt und verhindert werden? Zusammen mit der Fraport AG als Betreiber einer kritischen Infrastruktur untersuchen das Fraunhofer IAO, das Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement IAT der Universität Stuttgart und die Goethe Universität Frankfurt im Projekt AEROKI diese Fragestellung unter Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BMBF.

IT-Warrior: Wie Mitarbeitende zu Cyber-Verteidigern werden

Mitarbeitende geraten immer häufiger ins Visier von IT-Angriffen. Damit Unternehmen Social Engineering frühzeitig erkennen und dessen Gefahren durch geeignete Gegenmaßnahmen minimieren können, hat das Fraunhofer IAO ein spezielles Weiterbildungsformat entwickelt:

China: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten – Factsheet

Die dritte Säule der Cybersicherheitsgesetzgebung – das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten – gilt seit dem 1. November 2021. Oft als „Chinas DSGVO“ bezeichnet, wird die PIPL häufig mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union verglichen, es gibt jedoch Unterschiede.