Ein Hochgeschwindigkeitszug beschleunigt vor einer Kurve unwillkürlich. Ein Horrorszenario für Fahrgäste und Bahnindustrie. Doch dieses Szenario ist gar nicht so abwegig. Dafür müsste jemand nur eine oder zwei falsch konfigurierte oder mit Schwachstellen behaftete Firewalls überwinden, ins interne Kommunikationsnetzwerk des Antriebssystems eindringen und mit validen Beschleunigungskommandos an die Antriebseinheit die Kommandos des Zugsteuergeräts überschreiben. Hinzukommt, dass die Cyberkriminellen dafür dank der fortschreitenden Digitalisierung nicht einmal an Bord sein müsste.
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Recht & Steuern
Auch bei automatisch endendem Online-Abo: Kündigungsbutton muss „unmittelbar erreichbar“ sein
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks „jetzt kündigen“ kann, hält der BGH für unzulässig.