Ab sofort können IHK-Mitgliedsunternehmen Ausbildungsverträge digital einreichen. Dabei bietet der digitale Ausbildungsvertrag viele Vorteile. Neben einer schnellen Bearbeitungszeit sind Unternehmensdaten bereits vorbelegt und müssen nicht in dreifacher Ausfertigung eingetragen werden. Nachweise können dem Ausbildungsvertrag direkt angehängt werden.
Eine Frage an unsere Ausbildungsberater
Wir möchten unserem Auszubildenden schon jetzt im zweiten Ausbildungsjahr einen Arbeitsvertrag für die Zeit nach der Ausbildung anbieten. Ist das gesetzlich erlaubt?