Am 25. Juli 2022 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Das Gesetz ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten. Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit auch zu einer Anpassung der im Ausbildungsvertrag festzulegenden Inhalte.
Der digitale Ausbildungsvertrag ist da
Ab sofort können IHK-Mitgliedsunternehmen Ausbildungsverträge digital einreichen. Dabei bietet der digitale Ausbildungsvertrag viele Vorteile. Neben einer schnellen Bearbeitungszeit sind Unternehmensdaten bereits vorbelegt und müssen nicht in dreifacher Ausfertigung eingetragen werden. Nachweise können dem Ausbildungsvertrag direkt angehängt werden.
Eine Frage an unsere Ausbildungsberater
Wir möchten unserem Auszubildenden schon jetzt im zweiten Ausbildungsjahr einen Arbeitsvertrag für die Zeit nach der Ausbildung anbieten. Ist das gesetzlich erlaubt?