Am 25. Juli 2022 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Das Gesetz ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten. Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit auch zu einer Anpassung der im Ausbildungsvertrag festzulegenden Inhalte.
Beispielsweise ist neben der Höhe der Ausbildungsvergütung nun auch die Zusammensetzung der Vergütung vertraglich festzulegen, falls es verschiedene Bestandteile gibt, die monatlich ausgezahlt werden.
Auch muss jetzt vereinbart werden, wie eventuell anfallende Überstunden abgegolten werden (Überstundenvergütung bzw. Freizeitausgleich). Die gilt für alle Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2022 abgeschlossen werden.
Wichtig: Bitte verwenden Sie immer den auf unserer Homepage hinterlegten aktuellen Ausbildungsvertrag! Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Ausbildungsverträge nach der jeweils gültigen Rechtslage abschließen.