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Die DB Netz AG lädt ein zum Öffentlichen Info-Markt am 22. November 2023 im Marta Herford von 17 bis 20 Uhr Das Projekt-Team erläutert an einzelnen Ständen die Planungen zum Bahnprojekt Hannover–Bielefeld mit dem Schwerpunkt auf Ostwestfalen-Lippe.

Wichtige Pendlerverbindung in Minden gesichert

Zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 sollte gemäß aktueller Auskunfts- und Buchungssysteme die IC-Verbindung 2241 zwischen Minden (06:47 Uhr) und Hannover (07:18 Uhr) bzw. Berlin entfallen. Diese Relation ist besonders für Pendler von Bedeutung – nicht nur Richtung Hannover und darüber hinaus, sondern auch als Zubringer in Richtung Hamburg und Süddeutschland. Diese Angebotslücke in der morgendlichen Hauptverkehrszeit kann nur sehr eingeschränkt durch Alternativen im langsameren Schienenpersonennahverkehr geschlossen werden.

Die Neuordnung der Fernverkehrsverbindungen zwischen Berlin und NRW sowie zwischen Berlin und Amsterdam hält auch positive Aspekte für Minden bereit. Trotzdem wäre der Wegfall der genannten Verbindung nicht hinnehmbar, denn die Verkehrswende kann nur durch eine Ausweitung des Öffentlichen Schienenpersonenverkehrs als attraktive Alternative zum Motorisierten Individualverkehr gelingen. Gerade die Kürzung einer wichtigen Verbindung hätte hier ein völlig falsches Zeichen gesetzt und kontraproduktiv gewirkt.

Die IHK hat daher den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) unterstützt und an die DB Fernverkehr appelliert, die Verbindung wieder in den Fahrplan aufzunehmen oder diesen Rückschritt durch einen zusätzlichen Halt des ICE 541 nach Hannover und Berlin um ca. 7:00 Uhr in Minden auszugleichen. Im Ergebnis können sich Pendler und andere Reisende künftig über einen Zwischenstopp des morgendlichen ICEs in Minden freuen.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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