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Webinar Steuerliche Aspekte der Mitarbeitermobilität

Für viele Unternehmen stellt das Betriebliche Mobilitätsmanagement bereits ein wichtiges Handlungsfeld dar. In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder die steuerrechtliche Behandlung verfügbarer Instrumente ein relevantes Thema. In unserer Online-Infoveranstaltung am 09.11.2023 von 10:00 bis 11:15 Uhr informieren unsere beiden Referentinnen, Anna Margareta Gehrs und Cathlen Brügge von der HLB Dr. Stückmann und Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft über verschiedene steuerliche Aspekte der Mitarbeitermobilität, z. B. PKW-Nutzung, E-Bike-Nutzung, Bereitstellung von Strom für E-Mobilität, Bezuschussung weiterer Transportmittel (Jobticket).

Die Veranstaltung wird als Videokonferenz mit Microsoft-Teams stattfinden. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist im Veranstaltungskalender auf der Homepage der IHK erforderlich. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Anmeldung.

 

 

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CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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