Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

E-Mobilität – was hat sich in Sachen Reichweite und Ladeinfrastruktur getan? Webinar

E-Mobilität gilt weltweit als Schlüssel für klimafreundliche Mobilität. In vielen Fuhrparks wurden Elektrofahrzeuge bereits implementiert. Teilweise steht die Umstellung auf alternative Antriebe jedoch noch aus. Wo stehen wir heute in Sachen Elektromobilität? Die am Markt verfügbaren elektrischen Fahrzeugmodelle haben stark zugenommen. An Ladestellen sind der Bundesnetzagentur 76.643 Normalladepunkte und 17.029 Schnellladepunkte gemeldet, die am 1. Juni 2023 in Betrieb waren. In Sachen Reichweite und Klimabilanz der Batterien hat sich ebenfalls einiges getan.

In unserer Online-Infoveranstaltung am 02.11.2023 von 15:00 Uhr bis ca. 16:15 Uhr informiert unser Referent Volker Gillessen von der EcoLibro GmbH über die aktuellen Entwicklungen und Potenziale im Bereich der E-Mobilität, z. B. Arten von Elektrofahrzeugen, Entwicklungen in der Batterietechnik (Reichweite, Verbrauch, Lebensdauer), Klimabilanz von E-Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur (Ladezeiten, Lastenmanagement), aktuelle Fördermöglichkeiten.

Die Veranstaltung wird als Videokonferenz mit Microsoft-Teams stattfinden. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist im Veranstaltungskalender auf der Homepage der IHK erforderlich. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Anmeldung. Das Webinar ist kostenlos.

Weitere Themen

Der Dialog unterstützt die Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der Aufgaben in den Bereichen Zoll und Logistik.
International

IHK-Netzwerk: Zoll und Außenwirtschaft

Der Dialog soll den Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der komplexen Aufgaben und Anforderungen in den Bereichen Zoll, internationale Zahlungsabwicklung, Logistik helfen und die gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Prozesse fördern.

weiterlesen
Recht & Steuern

Nach dem BAG-Urteil: Wie umgehen mit den Überstunden von Teilzeitbeschäftigten?

Das BAG hat eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte gekippt, die viele Arbeitgeber bislang für rechtmäßig hielten. Und nun? Maximilian Schunder sieht die Gefahr neuer Ungleichbehandlungen. Diskriminierung aufgrund von Teilzeit oder wegen des Geschlechts ist unzulässig. So weit, so klar. Wann aber eine Diskriminierung vorliegt, ist häufig keineswegs so eindeutig, wie man annehmen könnte. Am vergangenen Donnerstag hat das BAG klargestellt (Urteil vom 05.12.2024 – 8 AZR 370/20): Überstundenzuschläge dürfen nicht pauschal an die Arbeit in Vollzeit anknüpfen. Vielmehr sei eine individuelle Betrachtung geboten.

weiterlesen