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Umfrage: Fachkräftesicherung und Qualitätsmanagement im Gastgewerbe

Sie arbeiten im Gastgewerbe oder in der Freizeitwirtschaft? Dann ist Ihre Meinung zu den Themen Arbeitskräftemangel und Qualitätssicherung gefragt. Das Tourismusbarometer Nordrhein-Westfalen und das Bearbeitungsteam der dwif-Consulting GmbH beschäftigen sich aktuell mit diesen Feldern und haben eine Online-Erhebung gestartet.

Neue große Herausforderungen

Die Tourismusbranche hat sich gerade von der Corona-Zeit erholt und steht aufgrund der Kostensteigerungen weiterhin vor großen Herausforderungen. Das Tourismusbarometer Nordrhein-Westfahlen (im Auftrag des Tourismus NRW e.V. und mit Unterstützung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe) und das Bearbeitungsteam der dwif-Consulting GmbH beschäftigen sich aktuell mit Qualitäts- und Fachkräftesicherung im Gastgewerbe.

Unter dem Titel „Arbeitskräftemangel im Gastgewerbe und in der Freizeitwirtschaft – Ist ein Paradigmenwechsel notwendig?“ ist die Befragung von Betrieben aus Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft gestartet.

Helfen Sie mit, wichtige Informationen zu generieren

Im Rahmen dieser durch die IHK unterstützte Online-Erhebung soll mehr über strukturelle Veränderungen in Ihrem Unternehmen, Ihren Umgang mit Fachkräftemangel und Ihr Qualitätsmanagement herausgefunden werden.

Helfen Sie mit Ihrer Teilnahme dabei, wichtige Informationen für die Branchenverbände, die Politik und weitere Entscheidungsträger zu generieren.

Die Online-Befragung dauert ca. 8-9 Minuten. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt selbstverständlich anonym entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es werden keinerlei personenbezogene Daten erhoben.

Hier gelangen Branchenvertreter und interessierte Unternehmen zur Umfrage

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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