Die Anmerkungen in Anhang VI der CLP-Verordnung betreffen konkrete Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bzw. Gemischen.
Die Konsultation finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin
Die Anmerkungen in Anhang VI der CLP-Verordnung betreffen konkrete Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bzw. Gemischen.
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Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann auch ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden.
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