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Der Bundestag beschließt Beschleunigungsgesetz: Bauprojekte auf Straßen und Schienen sollen künftig schneller in Gang kommen

Reaktivierung der TWE-Strecke – Umfrage

2010 wurde der nördliche Teil der TWE-Strecke zwischen Ibbenbüren und Versmold aufgrund gravierender Infrastrukturmängel für den Zugverkehr gesperrt. 2015 erfolgte die Übernahme dieses Streckenabschnitts durch die LWS Lappwaldbahn Service GmbH. Ziel war die Reaktivierung der TWE-Strecke in Form einer grundhaften Ertüchtigung der Strecke für den Güterverkehr. Bis Herbst 2023 soll der Streckenabschnitt Lengerich – Versmold (-Gütersloh) wieder verfügbar sein, ab Ende 2024 dann die Gesamtstrecke bis Ibbenbüren.
Die durchgehende Wiederherstellung der rund 100 km langen Nebenbahn (Streckenklasse D 4) bringt den Verkehrsträger Eisenbahn wieder in die Region zurück und bietet interessierten Unternehmen eine umweltschonende Alternative zum Straßengüterverkehr – nachhaltiger, kostengünstiger und vor allem planbarer.

Damit verbindet die TWE-Strecke wieder die Regionen Steinfurt, Osnabrück und Gütersloh – von Ibbenbüren bis Hövelhof. Damit einhergehend erfolgt auch die Anbindung an das Schienennetz der deutschen Bahn und die Anbindung an den Binnenhafen Dörenthe für überregionale Transporte.

Unternehmensfragebogen zur Reaktivierung der TWE- Strecke für den nationalen und internationalen Güterverkehr in der Region Steinfurt, Osnabrück und Gütersloh

Der Fragebogen dient der Abschätzung des Interesses Ihres Unternehmens, um einen Teil des Güterverkehrs in der An- und Auslieferung auf die Bahn zu transferieren. Bitte berücksichtigen Sie, dass kein direkter Bahnanschluss Ihres Unternehmens erforderlich ist. Anhand der evaluierten Daten werden entlang der Strecke Verladeterminals geplant.

Zum Ausfüllen des Fragebogens werden etwa fünf bis zehn Minuten benötigt. Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst mit größter Sorgfalt und Genauigkeit aus. Um eine strukturierte Übersicht zu gewährleisten, werden die Fragen in folgende Subthemen untergliedert:

1. Stammdaten des Unternehmens
2. Produkte
3. Kunden und Absatzmärkte
4. Lieferanten und Bezugsquellen
5. Aktuelle Logistikprozesse
6. Datenschutzhinweise

Ansprechpartner bei Fragen:
Logis.Net, Patrick Börger, p.boerger@hs-osnabrueck.de

Hier gehts direkt zur Umfrage zur Reaktivierung der TWE-Strecke

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

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