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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 2. Mai 2023 klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.

Neues Förderprogramm BMM mit drei Förderaufrufen

Neues Förderprogramm: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ vom 2. Mai 2023 klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.

Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen

  • im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr und
  • in der Alltagsmobilität der Beschäftigten in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.

Neues Förderprogramm mit drei Schwerpunkten

Das Förderprogramm erfolgt über Förderaufrufe in drei inhaltlichen Förderschwerpunkten. Die Förderschwerpunkte spiegeln die zentralen Handlungsfelder wider, die zur Initiierung, Verstetigung und Intensivierung des BMM identifiziert wurden. Das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement leistet mit der Förderung von innovativen Konzepten und der Verbreitung bereits bewährter Ansätze einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Die Breitenförderung zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab. So fördert das BMDV unter anderem

  • Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs,
  • Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie
  • Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen.

Sie richtet sich ausschließlich an KMU. Ziel ist es, eine breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft zu entfalten.

Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können eine Listung nach Eignungsprüfung beantragen.

Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement mit Demonstrationscharakter haben, die als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Voraussetzung für die Förderung sind:

  • ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder
  • konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern.

Der Antragsprozess ist zweistufig. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde

Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt. Details zu Antragsprozess und zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.

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