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Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur. Der Aufruf wurde bis zum 8. Mai verlängert. Die Zielgruppen sind Unternehmen, Verbände und Vereine.

Beantragung von Fördermitteln für nichtöffentliche Schnellladeinfrastruktur seit 3. Juni wieder möglich

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 6. Juli 2023 fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladeinfrastruktur. Schnellladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge. Die dafür notwendigen hohen Investitionen stellen für viele Unternehmen eine Herausforderung dar.

FÖRDERUNG VON NICHT-ÖFFENTLICHER SCHNELLLADEINFRASTRUKTUR FÜR KMU UND GROSSUNTERNEHMEN – eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMDV die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur und trägt damit zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung bei. Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw, Lkw und Busse.

Die Antragstellung ist seit dem 3. Juni 2024 wieder möglich.

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