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Es gibt eine neue Förderung zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement für Kleine und Mittlere Unternehmen

Noch keinen Plan vom Betrieblichen Mobilitätsmanagement?

Es gibt eine neue Förderung für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM). Gefördert werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes in Form eines Beratungsberichtes für die betriebsindividuelle Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Neue Förderung für KMU: Initialberatungen zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement

Die Förderung richtet sich ausschließlich an nach EU-Definition eingestufte KMU ohne oder mit geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Gefördert werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes in Form eines Beratungsberichtes für die betriebsindividuelle Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Die standardisierten Beratungen umfassen die Ermittlung der Ist-Situation, die Definition der Soll-Situation und die Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Dabei werden die realisierbaren CO2-Einsparungen, der Zeit- sowie der Kostenrahmen zur Umsetzung Teil der Beratung sein.

Die Beratungsleistung wird durch eigens für das Förderprogramm BMM akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater erbracht. Eine Liste mit eignungsgeprüften Beraterinnen und Beratern ist auf der Internetseite von „mobil gewinnt“ abrufbar: Beratungspool. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können sich auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) www.balm.bund.de über den Antragsprozess zur Feststellung der Eignung informieren.

Mit dem Förderprogramm führt das BMDV die Initiative „mobil gewinnt“ fort. Damit erhalten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Chance, mit eigenen Maßnahmen einen Beitrag zu einem modernen und klimafreundlichen Mobilitätssystem zu leisten. Der nächste Förderaufruf mit dem Schwerpunkt „Innovationsförderung für innovative Konzepte mit Demonstrationscharakter für Unternehmen, Einrichtungen und Kommunen als Einzel- oder Verbundvorhaben“ wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 starten.

Im Menüpunkt Förderprogramm finden Sie alle Informationen zur Antragstellung und den Abläufen.

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