Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur. Der Aufruf wurde bis zum 8. Mai verlängert. Die Zielgruppen sind Unternehmen, Verbände und Vereine.

Land NRW fördert Ladeinfrastruktur und Lastenfahrräder

Das Land NRW fördert derzeit die Einrichtung von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit 40 bzw. 20 Prozent der Ausgaben. Gleichzeitig fördert das Land die Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit 20 Prozent der Ausgaben von maximal 50.000 Euro. Ergänzend werden Netzanschlüsse z. B. für Garagen und Stellplätze mit bis zu 20 Prozent der Ausgaben von maximal 10.000 Euro gefördert. Auch der Kauf von Lastenfahrrädern wird mit 20 Prozent gefördert, und zwar maximal 1.000 Euro für elektrische Lastenräder und mit 500 Euro für nicht elektrische Lastenräder. Des Weiteren können zinsgünstige Darlehen für die Elektromobilität in Anspruch genommen werden.

Wichtiger Hinweis: Förderanträge müssen vor der Umsetzung gestellt bzw. genehmigt werden!

Eine Übersicht über die einzelnen Förderprogramme und detaillierte Informationen finden Sie im Internet unter: https://www.elektromobilitaet.nrw/unternehmen/foerderung-fuer-unternehmen

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