Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

IHK-Zertifikatslehrgang Betrieblicher Mobilitätsmanager (m/w/d) ab September in Bielefeld

Lernen Sie, die verschiedenen Aspekte des Mobilitätsbedarfes Ihres Unternehmens zu analysieren, ein Mobilitätskonzept zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. An drei mal zwei Tagen erhalten Sie das Rüstzeug, um dann in einer Abschlusspräsentation ein erstes Mobilitätskonzept für Ihr Unternehmen vorzustellen.

Termine: 26./27.09., 26./27.10, 24./25.11.2022, jeweils 9 bis 17 Uhr, Abschlusspräsentation 20.01.2023

Lehrgangsveranstalter ist das IHK-Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW, das im vergangenen Sommer aus einer Kooperation von NRW-Verkehrsministerium, dem Zukunftsnetz Mobilität NRW und den NRW-IHKs hervorgegangen ist. Dank Landesförderung kann der Lehrgang für Unternehmen in NRW sehr günstig angeboten werden, aber auch andere Institutionen erhalten die Gelegenheit zur Teilnahme.

Kosten: 300 € für Teilnehmende aus Unternehmen mit Betriebsstätte in NRW; 1600 € für Teilnehmende von Unternehmen außerhalb NRWs und weitere Interessierte.

Ort: IHK Ostwestfalen, Elsa-Brändström-Str. 1 – 3, 33602 Bielefeld

Weitere Details

Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen