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Förderung zum Mobilitätsmanagement auch für Unternehmen

Jetzt können auch Unternehmen die Förderung zum Mobilitätsmanagement beantragen. Das Land NRW fördert Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie zur vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements („FöRi-MM“). Nun wurde die Richtlinie ausgeweitet: Künftig sind auch Maßnahmen von Unternehmen der Privatwirtschaft förderfähig.

Beispiele sind Machbarkeitsstudien, City-Hubs und Micro-Depots, anbieterübergreifende Paketstationen, Softwarelösungen und die Evaluation solcher Maßnahmen. Die Bezirksregierung Detmold stellt auf ihrer Homepage Infos und die erforderlichen Unterlagen bereit.

Förderfähig sind Vorhaben, die alle oder einzelne der folgenden übergeordneten Zielsetzungen fördern:

  • Verbesserung des Mobilitätssystems, das bedeutet eine bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung und beziehungsweise oder die Verbesserung des Mobilitätsangebots unter Beachtung der Bedürfnisse und konkreten Bedarfe der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie
  • Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.

Die Förderung dieser Zielsetzungen durch das jeweilige Vorhaben ist im Rahmen der Antragstellung darzulegen.

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