Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verlängert das erfolgreiche Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen bis 2028. Die Finanzhilfen des Bundes für die Kommunen sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Ausbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:
- Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
- eigenständige Radwege,
- Fahrradstraßen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
- Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
- Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
- Lastenradverkehr
Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt.
Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt.
Alle Informationen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ finden Sie hier.