DIHK-Info: Risikobewertung von Fahrverboten und Förderung von Nachrüstung

Dieselmotoren sind bei gewerblich genutzten Fahrzeugen in Deutschland die Regel. Das gilt für fast alle Nutzfahrzeuge. Aber auch beim Pkw setzen Unternehmen überwiegend auf den Diesel. Wie wahrscheinlich sind Fahrverbote für diese Fahrzeuge? Und wo liegen die Alternativen? Ein DIHK-Merkblatt bewertet das Risiko in verschiedenen Städten und skizziert die Optionen für Nachrüstung oder alternative Antriebe. Die Situation möglicher Fahrverbote in deutschen Städten ist sehr unübersichtlich. Besonders Unternehmen, die in mehreren betroffenen Städten verkehren, fragen deshalb vermehrt nach dem Risiko dieser Verkehrsbeschränkung. Der DIHK hat deshalb eine grobe Risikobewertung für Fahrverbote in von Umweltverbänden beklagten Städten erstellt. Unsere Bewertung orientiert sich an möglichst objektiven Kriterien, die sich aus den offiziellen Messungen der Luftqualität, Gerichtsurteilen sowie Luftreinhalteplänen ergeben. Übersicht+Fahrverbote-hochformat

Die Diskussion um Fahrverbote und die Diesel-Technologie hat viele Unternehmen bei der Wahl geeigneter Antriebsarten verunsichert. Wären neue Dieselfahrzeuge von Fahrverboten betroffen? Was hat es mit den Wechselprämien auf sich? Und vor allem: Welche Alternativen stehen zur Verfügung? In seinem Merkblatt zum Thema stellt der DIHK die Optionen Benzin, Hybrid, Elektro, Erd- und Flüssiggas vor und beantwortet die häufigsten Fragen.

Viele Unternehmen in betroffenen Ballungsgebieten stellen die Frage, ob sie ihre Dieselfahrzeuge nachrüsten können. Für zahlreiche Nutzfahrzeuge hat die Bundesregierung dazu Förderprogramme aufgesetzt. Gefördert wird die Nachrüstung folgender Fahrzeugklassen:

schwere Kommunalfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, wie etwa Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge Diesel-Busse leichte Nutzfahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t (sog. Handwerker- und Lieferfahrzeuge)

Fördervoraussetzungen für die leichten Nutzfahrzeuge sind u. a., dass sich der Firmensitz in einer Stadt mit Grenzwertüberschreitung oder in einem ihr angrenzenden Landkreis befindet. Dann können Zuschüsse von maximal 3.000 Euro (unter 3,5 Tonnen) beziehungsweise 4.000 Euro (ab 3,5 Tonnen) gewährt werden. Für Handwerker- und Lieferfahrzeuge liegen bisher (Stand 13. Juni 2019) noch keine Betriebserlaubnisse für Nachrüstsysteme vor. Dennoch können berechtigte Unternehmen im Voraus Anträge stellen. Antragsunterlagen und alle weiteren Voraussetzungen zur Antragsstellung finden Unternehmen auf der Homepage des Projektträgers.

Quelle: DIHK

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