Bundesrat macht den Weg frei für Zulassung von autonom fahrenden Autos

In Deutschland können bald Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion zugelassen werden. Die Länder haben der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ im Bundesratsplenum am 20. Mai 2022 zugestimmt. Sie haben ihre Zustimmung allerdings an eine Reihe von Änderungsmaßgaben geknüpft.

Gesetzliche Grundlagen gibt es bereits

Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren – ist am 28. Juli 2021 der neue Rechtsrahmen für den Einsatz von autonomen, d. h. fahrerlosen Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Damit wurden die grundlegenden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion im Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr – auf festgelegten Betriebsbereichen – fahren können.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Bundesrat

 

Weitere Themen

IHK-Konjunkturumfrage für die Branchen Handel, Dienstleistung und Industrie für das Frühjahr 2018
Allgemein

Neue Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderlinie zur betrieblichen Klimaanpassung gestartet. Mit der „Beratungsförderung betriebliche Klimaanpassung (BbK NRW)“ unterstützt das Land insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.

weiterlesen