In Deutschland können bald Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion zugelassen werden. Die Länder haben der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ im Bundesratsplenum am 20. Mai 2022 zugestimmt. Sie haben ihre Zustimmung allerdings an eine Reihe von Änderungsmaßgaben geknüpft.
Gesetzliche Grundlagen gibt es bereits
Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren – ist am 28. Juli 2021 der neue Rechtsrahmen für den Einsatz von autonomen, d. h. fahrerlosen Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Damit wurden die grundlegenden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion im Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr – auf festgelegten Betriebsbereichen – fahren können.
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Quelle: Bundesrat