Hilfsgüter in die Ukraine transportieren

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine erfolgen derzeit Transporte zur Unterstützung und Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung. Zusätzlich erfordert die Situation auch Beförderungen im Auftrag der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung durch private Transportunternehmen.

Zur Unterstützung dieser Transporte und zur Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung hat das NRW-Verkehrsministerium für das Land Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 StVO erteilt.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Beförderungen, in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die Ukraine und deren Bevölkerung. Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort bis einschließlich zum 26. Juni 2022.

Weitere Themen

Innovation & Technologie

Praxis-Workshop „Digitale Sichtbarkeit für Spezialanbieter“ am 4. Dezember 2025

Im Rahmen des Workshops werden Sie zentrale, strategische Überlegungen kennenlernen, die Ihnen helfen, Ihre Website und Ihr digitales Marketing für die Akquise von Wunschkunden wirkungsvoller ausrichten zu können. Dabei geht es vor allem um Klarheit in der Ansprache neuer Kunden und den gezielten Aufbau von Vertrauen und Reputation über digitale Kanäle, so dass sich dieser Praxisworkshop an die Geschäftsführung von spezialisierten B2B-Unternehmen richtet.

weiterlesen