Webinar: Lieferkettengesetz 2023 – Was Unternehmen jetzt vorbereiten müssen!

Am 1. Januar 2023 wird das neue deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) in Kraft treten. Zwar sind zunächst nur Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigte betroffen, dennoch werden die Vorschriften auch Folgen für kleine und mittelständische Zulieferer mit bis zu 3.000 Beschäftigte haben.

Das bedeutet: Unternehmen, die an große Unternehmen liefern, tragen in Zukunft ebenfalls eine klare Verantwortung bezüglich der Lieferkette und den damit verbundenen Mehraufwand für Reporting und Tracking. Was kommt auf Ihr Unternehmen zu? Wie können Sie sich sinnvoll vorbereiten? Direkt und indirekt betroffenen Unternehmen berichten am 29. November 2022 online im Rahmen der Veranstaltung aus der Praxis. Wie setzen Großunternehmen das Gesetz um und was bedeutet das für deren Zulieferer? Experten und Unternehmen zeigen rechtliche Aspekte auf und geben Praxistipps aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Veranstaltung ist ein landesweites Angebot der IHK Ostwestfalen in Kooperation mit IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.

Programm und Anmeldung

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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