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Webinar: Lieferkettengesetz 2023 – Was Unternehmen jetzt vorbereiten müssen!

Am 1. Januar 2023 wird das neue deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) in Kraft treten. Zwar sind zunächst nur Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigte betroffen, dennoch werden die Vorschriften auch Folgen für kleine und mittelständische Zulieferer mit bis zu 3.000 Beschäftigte haben.

Das bedeutet: Unternehmen, die an große Unternehmen liefern, tragen in Zukunft ebenfalls eine klare Verantwortung bezüglich der Lieferkette und den damit verbundenen Mehraufwand für Reporting und Tracking. Was kommt auf Ihr Unternehmen zu? Wie können Sie sich sinnvoll vorbereiten? Direkt und indirekt betroffenen Unternehmen berichten am 29. November 2022 online im Rahmen der Veranstaltung aus der Praxis. Wie setzen Großunternehmen das Gesetz um und was bedeutet das für deren Zulieferer? Experten und Unternehmen zeigen rechtliche Aspekte auf und geben Praxistipps aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Veranstaltung ist ein landesweites Angebot der IHK Ostwestfalen in Kooperation mit IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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