Was die „Starke Kundenauthentifizierung“ für Händler bedeutet

Viele Banken haben ihre Systeme bereits an die neuen Regeln der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) angepasst. Doch auch das Ein- und Verkaufen wird komplizierter, denn die EU-Richtlinie betrifft ebenso die Zahlungsabwicklung im stationären und im Online-Handel. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bietet einen Überblick.

Die Ende 2015 erlassene „Payment Service Directive 2“ sieht vor, dass seit dem 14. September im elektronischen Zahlungsverkehr die sogenannte Starke Kundenauthentifizierung verbindlich wurde.

Das bedeutet, dass sich ein Computernutzer beispielsweise für Bankgeschäfte in einer Form zu authentifizieren hat, die mindestens zwei Elemente umfasst. Diese Elemente müssen zwei der drei folgenden Kategorien abdecken: Wissen (also etwa ein Passwort), Besitz (zum Beispiel ein bestimmtes Mobiltelefon) und Inhärenz (das kann ein Fingerabdruck sein).

Was das für den Handel in der Praxis bedeutet, erläutert der DIHK jetzt in einem Infoblatt. Worum geht es? Wer ist betroffen? Was ist zu tun? Und nicht zuletzt: Welche Ausnahmen gibt es? Auch die Verlängerung der Übergangsfrist für Kreditkartenzahlungen über den 14. September hinaus wird thematisiert.

Quelle: DIHK

Hier finden Sie den Überblick über neue Rechtslage zum Download:

DIHK_Infoblatt_ PSD2

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