Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat Allgemeine Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Ausbreitung des neuen Corona-Virus bereitgestellt. Darin heißt es insbesondere, dass es sich ausschließlich nach den Kriterien der zuständigen (Landes-)Behörden richtet, welche Unternehmen im konkreten Fall als Kritische Infrastruktur und/oder systemrelevant gelten.
Außerdem hat das BBK die Vorgaben zur Notbetreuung in Schulen und Kitas, die in den meisten Fällen den Begriff „Kritische Infrastruktur“ verwenden, in einem Überblick zu Regelungen der Länder zusammengestellt.

Umwelt & Energie
Umweltbarometer 2025 IHK-Umfrage – Befragungszeitraum 11.08. – 25.08.2025
Der Umfang der gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen im Bereich der Umweltpolitik ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Dies nehmen wir zum Anlass, die Einschätzung der Unternehmen zum Umfang der Umweltregularien sowie deren Stellenwert und konkrete Auswirkungen einzuholen.