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Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Eine Expertenkommission hat gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium einen umfangreichen Entwurf zur Neuregelung des Personengesellschaftsrechts erarbeitet. Der Entwurf sieht eine Neuausrichtung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Überarbeitung des Rechts von Offener Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) sowie Änderungen zum Recht des Vereins iSd § 54 BGB vor. Neben Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB) werden zahlreiche weitere Gesetze in dem vorgelegten Entwurf eines Artikelgesetzes partiell geändert, um die Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft bzw. die rechtsfähigen Personengesellschaften im bestehenden Recht, u. a. im Umwandlungsgesetz und in der Grundbuchordnung zu verankern.

Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen des Ministeriums finden Sie in nachfolgenden Links auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.

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