In Unternehmen werden zahlreiche personenbezogene, sensible Daten der Beschäftigten verarbeitet. Dennoch gibt es in Deutschland auch unter der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kein eigenes Gesetz, das den Schutz dieser Daten regelt. Die Stiftung Datenschutz hat nun die wichtigsten Punkte und Regeln zusammengetragen.
Die Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz mit den wichtigsten Grundsätzen und Regeln für den Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen wendet sich vor allem an Personalverantwortliche in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Aber auch Betriebsräte und ganz allgemein Beschäftigte werden angesprochen. Das Ziel ist es, Leitlinien für den praktischen Unternehmensalltag zu vermitteln. Dabei ersetzt diese Handreichung natürlich nicht den Austausch mit den Datenschutzbeauftragten, oder mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Als reine Online-Veröffentlichung wird die Handreichung kontinuierlich um neue Aspekte ergänzt.
Link zur Handreichung: https://stiftungdatenschutz.org/themen/beschaeftigtendatenschutz/