Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Änderung der Schwellenwerte im öffentlichen Auftragswesen

Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge festgelegt, die ab 01.01.2020 gelten. Damit müssen Bauleistungen künftig ab einem Auftragswert von 5.350.000 EUR, Dienst- und Lieferleistungen ab 214.000 EUR europaweit ausgeschrieben werden. Die jeweiligen Schwellenwerte für den Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt. Überschreiten Aufträge die angegebenen Grenzen in Bezug auf ihren Auftragswert, so müssen sie nicht nur national, sondern auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden.

Weitere Themen

Innovation & Technologie

Website-Check-Sprechtage am 23.05.2024 und 13.06.2024

Der Auftritt im Internet spielt eine entscheidende Rolle in der Kommunikation eines Unternehmens. Die Website ist oft die erste Anlaufstelle für Kunden und ihr Eindruck prägt deren Meinung über das Unternehmen. Sie fungiert praktisch als digitale Visitenkarte und beeinflusst maßgeblich das Image und den Erfolg des Unternehmens. Daher ist das Design, die Benutzerfreundlichkeit, die zielgruppenspezifischen Inhalte, die mobile Zugänglichkeit sowie die Datenschutz- und Datensicherheitsstandards von entscheidender Bedeutung.

weiterlesen