Stiftung Datenschutz: Neue Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz

In Unternehmen werden zahlreiche personenbezogene, sensible Daten der Beschäftigten verarbeitet. Dennoch gibt es in Deutschland auch unter der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kein eigenes Gesetz, das den Schutz dieser Daten regelt. Die Stiftung Datenschutz hat nun die wichtigsten Punkte und Regeln zusammengetragen.

Die Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz mit den wichtigsten Grundsätzen und Regeln für den Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen wendet sich vor allem an Personalverantwortliche in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Aber auch Betriebsräte und ganz allgemein Beschäftigte werden angesprochen. Das Ziel ist es, Leitlinien für den praktischen Unternehmensalltag zu vermitteln. Dabei ersetzt diese Handreichung natürlich nicht den Austausch mit den Datenschutzbeauftragten, oder mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Als reine Online-Veröffentlichung wird die Handreichung kontinuierlich um neue Aspekte ergänzt.

Link zur Handreichung: https://stiftungdatenschutz.org/themen/beschaeftigtendatenschutz/ 

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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