Online-Veranstaltung: „Unternehmen & Stiftungen – Was hat sich durch die Stiftungsrechtsreform geändert?“

Das neues Stiftungsrecht ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und wurde sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene neu gestaltet. Der Gesetzgeber zielt dabei auf die Erweiterung von Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsfreiräumen ab, aber auch auf mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Stiftungen. Was genau hat sich geändert, was sind die Herausforderungen, und wo gibt es ungelöste Fragen?

Dr. Markus Heuel, Mitglied der Geschäftsleitung im Deutschen Stiftungszentrum im Stifterverband, stellt im Rahmen unserer Online-Veranstaltung am  Dienstag, 26. September 2023, von 10 – 12 Uhr, die wesentlichen Hintergründe und Neuerungen des Gesetzes dar und wirft auch den Blick auf die Bedürfnisse in der Praxis.

Die Veranstaltung richtet sich also nicht nur an Stiftungen, sondern auch an Unternehmen, die am Stiftungsthema interessiert sind. Anmeldungen bitte ausschließlich auf unserer Homepage über https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/Stiftungsrechtsreform. Angemeldete Teilnehmer erhalten vor Veranstaltungsbeginn den Teilnahmelink zugesandt.

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Veranstaltung „Best of Recht 2023“

Drei Rechtsexperten geben in ihren Kurzvorträgen einen praxisgerechten Überblick über die Themen aus den für Unternehmen hoch relevanten Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Kaufrecht.

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Allgemein

Energieeffizienzgesetz im Bundestag beschlossen

Am  21.09. hat der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in einer vom federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung beschlossen. Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert. Es beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Effizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, dabei geht es aber zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende Oktober, ggf. noch Ende September, mit dem Gesetz befassen, im Anschluss soll es zeitnah in Kraft treten.

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