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Informationen rund um das neue Lieferkettengesetz – Sorgfaltspflichtengesetz

Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft treten. Davon betroffen werden Unternehmen mit mehr als 3.000 bzw. ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sein. Indirekt trifft es auch kleine und mittelständische Unternehmen.

Der Aufbau eines Systems zur Sicherung der Nachhaltigkeit ist schon heute sinnvoll, damit dieses auch ab Anfang 2023 läuft.

Wir haben für Sie zu diesem Thema eine Homepage erstellt. Hier finden Sie wichtige Informationen und Tipps für die Umsetzung.

Das deutsche Lieferkettengesetz

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