Die Abmahnung. Dieses Instrument zur Verfolgung von unlauteren Wettbewerbshandlungen beschäftigt früher oder später nahezu alle Gewerbetreibenden. Entweder, weil sie es selbst einsetzen, um einen unlauteres Wettbewerbsverhalten außergerichtlich zu beseitigen. Leider aber nicht selten, wenn ein unseriöser Abmahner versucht, das etablierte Wettbewerbsinstrument zu missbrauchen. Der Gesetzgeber hat ganz aktuell das Recht der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung neu geregelt. Darüber, was sich für Gewerbetreibende aus allen Branchen und in allen Betriebsgrößen durch das neuen Abmahnrecht ändert, wie man sich fortan optimal gegen Abmahnungen schützt und wie man die Abmahnung zum Schutz vor unlauteren Handlungen aus dem Markt effektiv einsetzt, informieren wir interessierte IHK-Mitglieder in unserer Online-Informationsveranstaltung „Die neu geregelte Abmahnung. Effektiv einsetzen und sich richtig verteidigen.“ Die Online-Informationsveranstaltung findet statt am Freitag, 20. November 2020, 10.00 bis 11.30 Uhr. Referent ist der Bielefelder Rechtsanwalt Marcus Beckmann. Anmeldung über www.ostwestfalen.ihk.de. Angemeldete Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn den Teilnahmelink zugesandt.

Webinar „Entwaldungsfreie Lieferketten und EUDR: Die wichtigsten Grundlagen, die Unternehmen jetzt wissen müssen“
Ab Ende Dezember 2025 müssen Unternehmen die EUDR umsetzen. Die Verordnung hat zum Ziel, den weltweiten Waldbestand zu erhalten und vor Schädigung zu bewahren. Unternehmen müssen also sicherstellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung oder Walddegradation beitragen.