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Handel mit „gebrauchten“ E-Books ist rechtswidrig

Wer sich im Internet ein E-Book kauft, darf damit keinen Handel betreiben. Ein Weiterverkauf ist nur zulässig, wenn der Rechteinhaber diesem zustimmt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Mit Urteil vom 19.12.2019 (Rechtssache C-263/18) hat der EUGH entschieden, dass die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen nicht unter das Recht der „Verbreitung an die Öffentlichkeit“ i. S. von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 fällt, sondern von Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehene Recht der „öffentlichen Wiedergabe“ erfasst wird, für das die Erschöpfung gemäß Art. 3 Abs. 3 ausgeschlossen ist.

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