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Diese Steuersätze gelten für Ihren Tannenbaum

Weihnachtsbaum ist gleich Weihnachtsbaum? So einfach ist das nicht. Unterscheiden muss man nämlich nicht nur zwischen Nordmanntanne, Blaufichte und Co. – für zusätzliche Verwirrung können auch die verschiedenen Steuersätze sorgen. Wir klären auf:

19 Prozent Mehrwertsteuer

Umweltschützer blicken skeptisch auf die wenig ökologische Alternative. Die Nachfrage von künstlichen Bäumen steigt dennoch. Wenn die Entscheidung auf die Kunststoff-Tanne fällt, ist der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent fällig. Das Gleiche gilt übrigens auch für einen natürlichen Baum, der zum Beispiel schon von einer Gärtnerei geschmückt wurde – quasi eine Tanne mit Dienstleistung.

10,7 Prozent Mehrwertsteuer

Der Steuersatz von 10,7 Prozent gilt für Weihnachtsbäume, die aus einer Plantage verkauft werden.

7 Prozent Mehrwertsteuer

Der allgemein für Pflanzen geltende ermäßigte Steuersatz wird fällig, wenn die Bäume bei einem Gewerbetreibenden gekauft werden – etwa im Baumarkt oder Gartencenter.

5,5 Prozent Mehrwertsteuer

Wächst ein Baum wild und frei im Wald auf, gilt der pauschale Steuersatz von 5,5 Prozent.

0 Prozent Mehrwertsteuer

Private Verkäufer und Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer.

Baumpreis bleibt stabil

Mehr als 29 Millionen Weihnachtsbäume wurden zuletzt Jahr für Jahr in Deutschland verkauft. 2018 waren es 29,8 Millionen. Ein ähnlicher Wert ist auch für das Weihnachtsbaumgeschäft 2019 zu erwarten. Mit großem Abstand ist die Nordmanntanne der beliebteste Weihnachtsbaum. Laut der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) entscheiden sich 75 Prozent für einen „Nordmann“. Die Kosten für die Tanne bleiben in diesem Jahr stabil und belaufen sich auf 18 bis 25 Euro pro laufenden Meter.

Mittlerweile entscheiden sich aber immer mehr Käufer für einen künstlichen Baum. Wie die SDW schreibt, beträgt der Anteil der Plastik-Bäume im privaten Raum etwa zwölf Prozent.

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