Bundeskabinett verlängert SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021

Das Bundeskabinett hat am 10. März 2021 die am 15. März 2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert und ergänzt.

Die Verordnung regelt insbesondere Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte wie z. B. die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, die Reduktion der Personenbelegung in gemeinsam genutzten Räumen durch Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person sowie die Einteilung in feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.

Neu aufgenommen wurde eine Bestimmung zu betrieblichen Hygienekonzepten, und dass im Regelfall medizinische Gesichtsmasken bereitgestellt und getragen werden müssen. 

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie beim BMAS unter:
BMAS – Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30. April 2021 verlängert.

 

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