Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Längere Übergangsfrist für kleine KWK-Anlagen wahrscheinlich

Seit der erneuten Novelle des KWKG im Dezember 2020 müssen Anlagen bereits ab 500 kW in die Ausschreibung, wenn sie eine KWK-Förderung in Anspruch nehmen wollen. Diese Regelung gilt aktuell bereits ab der kommenden Ausschreibungsrunde zum 1. Juni 2021. Viele Bestellungen von Anlagen im Segment zwischen 500 kW und 1 MW wurden aufgrund dieser Regelung bereits storniert.

Diese kurze Übergangsfrist stieß auf viel Kritik. Daher hat das Bundeswirtschaftsministerium nochmals mit der EU-Kommission verhandelt und einen längeren Übergang vereinbart. Dieses soll so aussehen, dass Anlagen, die vor dem 31.12.2020 verbindlich bestellt wurden, eine Förderung erhalten sollen, auch wenn sie nicht an der Ausschreibung teilnehmen. Eine solche Regelung könnte z. B. noch an die laufende EnWG-Novelle angehängt werden.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Allgemein

IHK-Umweltforum 2024 „Megatrend Nachhaltigkeit – Herausforderung und Chance für Unternehmen“ am 20.06.2024

Die Wirtschaft steht vor enormen Herausforderungen, um die notwendige Transformation zur Dekarbonisierung erfolgreich zu realisieren. Klimaschutzziele müssen erreicht und Ökonomie, Ökologie sowie Soziales mehr denn je miteinander in Einklang gebracht werden. Um diesen Weg erfolgreich zu beschreiten, sind Veränderungen des bisherigen Wirtschaftens notwendig.

weiterlesen