BGH-Entscheidungen zum Urheberrecht an Fototapeten

Der I. Zivilsenat das BGH hat am 11.09.2024 in drei Revisionsverfahren entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet keine Verletzung der nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien darstellt.

Die Revisionsentscheidungen (Urt. v. 11.09.2024, Az. I ZR 139/23, I ZR 140/23 und I ZR 141/23) bringen lang ersehnte Klarheit, nachdem es in der Sache divergierende Urteile verschiedener Oberlandesgerichte gegeben hatte. Die Karlsruher Richter stellten nun klar, dass der Käufer einer Fototapete keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn diese auf Fotos oder Videos im Internet zu sehen ist, z. B. in Form von Zimmerfotos auf Hotelbuchungsportalen oder Social-Media-Videos in der eigenen Wohnung.

Die Richter entschieden in allen drei Fällen, dass der jeweils vorgenommene Eingriff in das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aufgrund einer konkludenten Einwilligung des Urhebers gerechtfertigt war. Für die Beurteilung eines Verhaltens des Berechtigten komme es auf den objektiven Erklärungsinhalt aus Sicht des Erklärungsempfängers an. Maßgeblich sei dafür, ob es um nach den Umständen übliche Nutzungshandlungen geht, mit denen der Rechteinhaber rechnen muss, wenn er sein Werk Nutzern ohne Einschränkungen frei zugänglich macht.

Der Senat urteilte, dass die Vervielfältigung durch Anfertigung von Fotografien und Videoaufnahmen in mit Fototapeten dekorierten Räumen sowie das Einstellen dieser Fotografien und Videos im Internet – egal, ob zu privaten oder gewerblichen Zwecken – üblich ist und damit im für den Urheber vorhersehbaren Rahmen der vertragsgemäßen Verwendung der Fototapeten lag. Ansprüche nach §§ 97 Abs. 1 und 2, 97a Abs. 3 UrhG sowie § 242 BGB sind entsprechend unbegründet.

Zur Pressemitteilung des BGH gelangen Sie hier.

Weitere Themen

Innovation Festival am Campus Bielefeld
Innovation & Technologie

Premiere: Innovation Festival am Campus Bielefeld

Von Mittwoch, 17. September, bis Donnerstag, 18. September, findet auf dem Campus von Universität und Hochschule Bielefeld das erste Innovation Festival statt. Erstmals kommen in diesem Umfang Unternehmen, Forschende und Entscheiderinnen und Entscheider aus Ostwestfalen-Lippe zusammen, um neueste Technologien praxisnah zu erleben, Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und gemeinsam Zukunftsthemen voranzutreiben.

weiterlesen
Innovation & Technologie

Besser planen in der VUKA-Welt: Wie Sie mit KI und automatisierten Szenarien Ihre Unternehmensziele erreichen

Wie läuft die Unternehmens- und Finanzplanung in Ihrem Unternehmen? Kämpfen Sie mit langsamen, fehleranfälligen Excel-Prozessen oder mit verteilten und nicht vernetzten Datenquellen? Sind Sie latent unzufrieden mit der Effizienz, Flexibilität und Sicherheit Ihrer Planungstools?

Wir laden Sie herzlich zu unserer Veranstaltung am 21. Mai 2025 von 14:00 – 17:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold ein. 

Dies ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der IHKs Lippe zu Detmold und Ostwestfalen zu Bielefeld. 

Das Veranstaltungsprogramm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie HIER.

weiterlesen