Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Aufforderungen zur Verifizierung von personenbezogenen Daten an Unternehmen und Privatpersonen verschickt.
Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Unternehmen und Privatpersonen angeblich von der BaFin versandte E-Mails erhalten haben. In den betrügerischen E-Mails wird dazu aufgefordert, eigene personenbezogene Daten zu verifizieren. Dazu soll einem Link („Jetzt verifizieren“) gefolgt werden. Die BaFin bittet alle Empfänger, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese E-Mails sofort zu löschen.

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Auch bei automatisch endendem Online-Abo: Kündigungsbutton muss „unmittelbar erreichbar“ sein
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks „jetzt kündigen“ kann, hält der BGH für unzulässig.