Nach vorläufiger Einschätzung des Bundesgerichtshofs sind vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet sind, mit einem Sachmangel behaftet. Darauf wies er am 08.01.2019 in einem Hinweisbeschluss hin. Zudem führte er aus, dass Käufer eines solchen Fahrzeugs trotz eines Modellwechsels einen Ersatzlieferungsanspruch haben könnten (Az.: VIII ZR 225/17). Da sich die Parteien nach dem Hinweisbeschluss verglichen haben und der Kläger die Revision deshalb zurücknahm, wird es in der Sache aber kein Urteil mehr geben.
Weiterführende Infos:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019022.html?nn=10690868