Blog der IHK Ostwestfalen

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Aktuelle News

Die IHK Ostwestfalen lädt herzlich ein zur Veranstaltung „Betriebliche Mobilität und Gesundheitsmanagement – Impulse für die Fachkräftebindung“ am 20.11.2025 um 15 Uhr.
Um die Auswirkungen von CBAM auf die Wirtschaft aufzuzeigen, haben die IHKs NRW ein Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse sind hier abrufbar.
Am 20. Oktober 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/2083 mit den CBAM-Vereinfachungen in Kraft getreten. Danach brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und keine Zertifikate kaufen.
EU-Produktsicherheitsverordnung
Am 3. Oktober 2025 veröffentlicht wurde die „Verordnung (EU) 2025/1988 vom 2. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen“. Sie tritt am 23.10.2025 in Kraft.