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Marktstammdatenregister: Start auf 31. Januar 2019 verschoben

Zurzeit können nur Strom- und Gasnetzbetreiber im Webportal zum Marktstammdatenregister eintragen. Für alle anderen Marktakteure und für sämtliche Anlagen und Einheiten ist die Nutzung des MaStR-Webportals ab dem 31. Januar 2019 möglich.

Wie Meldefristen bis dahin wahrgenommen werden können, ist auf der Webseite der Behörde zu finden.

Die geänderte Verordnung wurde am 7. November beschlossen, der Text liegt allerdings noch nicht vor. Im Vergleich zum konsultierten Referentenentwurf sind nur geringfügige Änderungen zu erwarten (siehe Rundschreiben). Auf Grundlage des veröffentlichten Textes wird dann eine Aktualisierung des Merkblattes erfolgen.

Quelle: DIHK

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