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Sprunginnovationsagentur: BMBF startet Ausschreibung für Pilotinnovationswettbe-werb „Organersatz aus dem Labor“

Die Gründung der Sprunginnovationsagentur wurde im August 2018 durch das Bundeskabinett beschlossen. Mit ihr sollen besonders risikobehaftete FuE-Vorhaben gefördert werden, die das Potenzial haben den Markt zu ver-ändern. Das BMBF hat einen Pilotinnovationswettbewerb im Bereich der Biotechnologie ausgeschrieben, mit dem Ziel etwas gegen die Knappheit der Spenderorgane zu unternehmen. Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen ist der 28. Juni 2019.Förderziel: Förderziel ist bestehende Limitierungen bei der Kultivierung von Organoiden zu überwinden und die Realisierung der Vision im Labor gezüchteter Ersatzorgane zu forcieren. Der dringlichste Bedarf an Spenderorganen in Deutschland besteht laut Eurotransplant 2017 bei Niere, Leber, Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse.

Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt für die Förderung sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit mindestens einer Niederlassung in Deutschland.

Antragverfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Stufe 1: Wettbewerbsphase
Über das Förderportal des Bundes ist bis zum Stichtag des 28. Juni 2019 eine Projektskizze in deutscher Sprache einzureichen. Das BMBF nimmt gemein-sam mit unabhängigen Experten die Auswahl der Projekte vor, die für den Wettbewerb infrage kommen. Teams mit positiv begutachteten Bewerbungen werden zur Teilnahme an der nächsten Stufe des Wettbewerbs eingeladen, in der eine sechsmonatige Phase der Datengenerierung erfolgt. Nach Abschluss der Datengenerierungsphase wird eine international zusammengesetzte Jury die eingegangenen Daten zu den Organoiden der Wettbewerbsteams sichten und bewerten. Arbeiten und Aufwendungen im Rahmen der Wettbewerbsphase (Stufe 1) sind nicht förderfähig. Lediglich Reisekosten zur Abschlussveranstaltung können auf Nachfrage nach Bundesreisekostengesetz erstattet werden.

Stufe 2: Vorlage förmlicher Förderanträge
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Gewinnerteams aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag im Förderportal des Bundes vorzulegen. Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt: Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Lebenswissenschaften und Gesundheitsforschung.
Die vollständige Förderrichtlinie finden Sie hier: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2413.html
Quelle: BMBF, DIHK

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