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Überbrückungskredite und Bürgschaften

Wenn die eigenen Sicherheiten des Unternehmens nicht ausreichen, den benötigten
finanziellen Handlungsspielraum gegenüber der Hausbank abzusichern, bieten
hier Betriebsmitteldarlehen mit Haftungsfreistellungen (KfW, NRW.BANK) und
Bürgschaften (Bürgschaftsbank NRW, Land NRW) Lösungsmöglichkeiten. Durch
Haftungsfreistellungen und Bürgschaften wird das mit der Finanzierung verbundene
zusätzliche Ausfallrisiko auf einen weiteren Finanzierungspartner verteilt.
Das wiederum erleichtert der Hausbank die Entscheidung, die benötigte Liquidität
bereitzustellen, sofern alle anderen Parameter der Kreditwürdigkeit erfüllt sind. Da
die Vergabe von Förderprogrammen immer die Begleitung durch ein Kreditinstitut
vor Ort erfordert, sollte zeitnah das Gespräch mit der Hausbank Hausbank gesucht werden.

Mehr unter www.ostwestfalen.ihk.de/ueberbrueckungskredit

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