Steuererleichterung in der Corona-Krise

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen
auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-,
Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen. Damit wird der Ermessensspielraum zu Gunsten des Steuerpflichtigen weitestmöglich ausgenutzt.

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Mehr dazu unter www.ostwestfalen.ihk.de/steuererleichterung

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