Miet- und Pachtkosten können in der aktuellen Situation eine erhebliche Belastung
für die Mieter darstellen. Auch für viele Vermieter können nicht gezahlte Mieten
schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn zum Beispiel Darlehen weiterhin
bezahlt werden müssen. Sollten Mieter die Mieten nicht begleichen können, empfiehlt
die IHK Vermietern und Mietern von Gewerbeimmobilien, sich miteinander in Verbindung zu setzen und im Bedarfsfall über die temporäre Anpassung der Mietverträge
zu sprechen. Ein einseitiges Aussetzen der anfallenden Mietzahlungen sollte möglichst
vermieden werden. Der Bundesgesetzgeber hat das Zivilrecht so geändert,
dass Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen dürfen, wenn Mietschulden aus
dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30.
Juni 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht beglichen werden können. Das
gilt sowohl für Wohnraum- als auch für Gewerberaummietverträge.
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