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Corona-Krise: Wie eine Solo-Selbstständige um ihre Existenz kämpft

Die Corona-Krise hat die deutsche Wirtschaft mit voller Härte getroffen. Zu spüren bekommen das Betriebe aus allen Bereichen – vom international agierenden Großkonzern bis zum Kleinstunternehmen. Die ungewisse Zukunft eint sie. Doch was können sie tun, wenn der Umsatz von heute auf morgen praktisch gen Null geht? Wir begleiten Kirsten Noll aus Schloß-Holte während dieser Ausnahmesituation. Die 42-Jährige hat sich Anfang 2019 mit einem Foodtruck selbstständig gemacht.

Lesen Sie im zweiten Teil, welche Konsequenzen Kirsten Noll zieht, als das öffentliche Leben immer mehr zum Erliegen kommt und was ihr Geschäft retten soll.

Lesen Sie im dritten Teil,welche Erfahrung Kirsten Noll bei der Beantragung der Soforthilfe gemacht hat.

Es ist Freitag, der 7. Februar. Kirsten Noll ist zu Gast im Kreishaus Gütersloh. Sonst ist sie mit ihrem Foodtruck „Kirstens kleine Küche“ auf Wochenmärkten anzutreffen, verkauft dort selbstgekochte Suppen und Eintöpfe, Butterbrote oder bereitet daheim Desserts für das nächste Catering vor. Heute präsentiert sie sich gemeinsam mit zwei weiteren Jung-Unternehmern bei der Veranstaltung »Get Up! – Gründen in Ostwestfalen«. Sie berichtet von ihrem erfolgreichen Start ins Unternehmerleben, danach wird sich ausgetauscht – „networking“ wie man neudeutsch sagt. Dass aus Richtung China eine noch unbekannte Gefahr namens Covid-19 näherkommt, ahnt hier wohl keiner.

Am Vortag hatten die Medien zwar vermeldet, es gebe nun 13 Infizierte in Deutschland. Doch wie eine Umfrage von Infratest dimap für den ARD-Deutschlandtrend vom 6. Februar zeigt: Nur bei jedem Zehnten ist zu diesem Zeitpunkt diese Sorge groß (7 Prozent) oder sehr groß (3 Prozent), sich anstecken zu können.

Es hagelt Absagen

Auch Kirsten Noll gibt offen und ehrlich zu, das sie zunächst noch „blauäugig und unbedarft“ mit dem Coronavirus umgegangen ist, getreu dem Motto. „Das wird schon!“ Den ersten Schlüsselmoment erlebt sie am Dienstag, 10. März. Ihr Großhändler hatte kein Flächendesinfektionsmittel mehr. „Das war noch keine so gravierende Entwicklung. Aber für mich, als in der Gastronomie tätige, schon erschreckend“, erinnert sich die Solo-Selbstständige. Die Ereignisse überschlagen sich, als drei Tage später bekanntgegeben wird, dass in der kommenden Woche Schulen und Kindergärten geschlossen werden. Kirsten Noll: „Seit dem Tag kommen nur noch Absagen von Caterings, Firmenveranstaltungen, Abendmärkten und so weiter. Im März und April ist alles abgesagt.“

Die Unternehmerin spricht von einem riesigen Schock und einem riesigen finanziellen Einschnitt. Gerade die Cateringbuchungen seien eine sichere Einnahmequelle gewesen und hätten sich gut entwickelt. Immerhin gibt es – zumindest aktuell – noch die Wochenmärkte. „Aber die laufen für mich als Foodtruck-Betreiberin auch mehr schlecht als recht.“ Stehtische darf sie nicht mehr aufstellen. Essen zum Mitnehmen ist erlaubt. Die Passanten hätten ohnehin vor allem ihren Einkauf im Blick. „Mit den derzeitigen Einnahmen kann ich kaum meine Unkosten decken“, sagt Kirsten Noll. Sie lässt sich nicht entmutigen und sucht nach neuen Einnahmequellen. Spontan hat sie die Idee entwickelt, einen Suppen-Lieferservice anzubieten. Das bringt ihr etwas Geld ein, doch auch dieses Geschäft läuft schleppend.

Rücklagen reichen nicht aus

Nach einem Jahr Selbstständigkeit hat sie mit ihrem Foodtruck noch keine Rücklagen in dem Maß gebildet, um eine derartige Ausnahmesituation überstehen zu können. Fürs Erste spart sie wo sie kann. Alle geplanten Investitionen sind auf Eis gelegt. Die Miete für ihre Küche wird ihr gestundet. Der Wareneinkauf wird von Tag zu Tag geplant, sodass sie keine große Lagerhaltung hat. Ein großer Organisationsaufwand. Aber nur so kann sie die Kosten so gering wie möglich halten.

Kirsten Noll weiß aber auch, dass ihre Maßnahmen allein nicht reichen werden. Gebannt beobachtet sie, ob sie auf staatliche Unterstützung zählen kann. Einen Kredit würde sie nicht in Anspruch nehmen. Der helfe ihr in ihrer Lage nicht weiter. Da sie nicht weiß, ob, wie und wann sie den zurückzahlen kann. „Uns Solo-Selbstständigen muss unbürokratisch ein Übergangsgeld gezahlt werden, mit dem wir unsere laufenden Kosten, bzw. unseren Lebensunterhalt bestreiten können. Etwa eine Art Arbeitslosengeld“, sagt Kirsten Noll.

Hoffen auf die Politik

Am Montag entscheidet das Bundeskabinett darüber, ob der Notfallfonds für kleine Betriebe und Solo-Selbstständige kommt. Danach muss noch das Parlament die erforderlichen Gesetze verabschieden. Kirsten Noll hofft wie zig ihrer Unternehmerkollegen, dass ihr Hilferuf rechtzeitig gehört wird. 

Lesen Sie den ganzen Beitrag zu Kirsten Noll und ihrem Foodtruck auch in der Mai-Ausgabe unseres Magazins „Ostwestfälische Wirtschaft“ (OWi).

Foto: Kirsten Noll

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