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Ukraine: Spendenaufruf – Energietechnik für den Winter

Die Ukraine benötigt dringend Energietechnik und Winterhilfsgüter. Das Industrieforum
bei der Europäischen Kommission bittet deshalb um Ihre Unterstützung. Als Sammelstellen dienen drei Logistik-Hubs – je einer in Polen, der Slowakei und Rumänien.

Der Transport vom Standort des Privatunternehmens zu einem der funktionalen Logistikzentren kann von der Europäischen Kommission vollständig unterstützt werden. Diesen Mechanismus können auch deutsche Unternehmen, die Niederlassungen in mittel- und osteuropäischen Ländern haben und von dort aus Energieausrüstung anbieten möchten, nutzen.

Weitere Informationen

Der ukrainische Energienetzbetreiber Ukrenergo kauft direkt Produkte sowohl im Hoch- als auch Niederspannungsbereich. Für Angebote und Rückfragen bei Ukrenergo kontaktieren Sie bitte direkt Herrn Oleg Pavlenko: pavlenko.oy(at)ua.energy, 00380734278038.

Auch das ukrainische Landwirtschaftsministerium bittet um Unterstützung : https://requirements.minagro.gov.ua/.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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