Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Veranstaltung „Breakfast-Talk: Wirtschaftspartner Irland“ finden hier die Präsentation zum Download.

Recht & Steuern
Auch bei automatisch endendem Online-Abo: Kündigungsbutton muss „unmittelbar erreichbar“ sein
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks „jetzt kündigen“ kann, hält der BGH für unzulässig.