gtai – Das Gesetz zur Änderung des Unternehmensrechts betrifft unter anderem deutsche Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in Norwegen („Norskregistrert Utenlandsk
Foretak“, abgekürzt NUF) haben. Dem Namen der ausländischen Firma muss künftig zwingend die Abkürzung „NUF“ angehängt werden also Mustermann GmbH NUF.
Die neuen Regeln traten am 1. Juli 2024 in Kraft.