Das Gesetz vom 9. Juni 2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am 14. Juni 2022 in Kraft getreten.
Mit diesem neuen Gesetz ändert sich die Definition für den Verpackungsverantwortlichen. Gemäß diesem Gesetz gelten ausländische Unternehmen, die in Luxemburg verkaufen, als Verpackungsverantwortliche in Luxemburg, wenn sie direkt an Haushalte oder an Verbraucher verkaufen, die keine Haushalte sind.