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Brexit – Visumanträge ab 1. Dezember 2020 möglich

Die britische Regierung hat Ende Oktober die lang erwartete Novellierung der „Immigration Rules“ veröffentlicht. Betroffen sind die Regelungen für Besucher („Visitor Rules“), aber auch diejenigen für unternehmensinterne Versendungen („Intra-Corporate Transfers“) sowie für dauerhaftes Arbeiten im Vereinigten Königreich („Skilled Worker Route“).

Für unternehmensintern Entsandte und Arbeitsmigranten wird es künftig eine Visumspflicht geben. Visa unter den neuen Regelungen, die ab Januar 2021 gelten, können bereits ab 1. Dezember 2020 um 9 Uhr britischer Zeit (10 Uhr deutscher Zeit) beantragt werden.
Für alle Visumsangelegenheiten ist UK Visas & Immigration (UKVI) zuständig – Link

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