Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Flagge Großbritannien Union Jack Brexit

Brexit-Checkliste: Was ostwestfälische Unternehmen beachten müssen

Brexit – und was dann? Am 30. März 2019 verlässt Großbritannien die Europäische Union. Wie genau der Übergang aussehen soll, erscheint derzeit jedoch völlig unklar. Die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen EU und Veinigtem Königreich bereiten auch vielen ostwestfälischen Unternehmen Sorgen. Um diese Unternehmen möglichst gut auf alle Eventualitäten vorzubereiten, bietet die IHK ab sofort eine praktische Brexit-Checkliste an.

Die Form des Ausstiegs aus dem europäischen Binnenmarkt sorgt nicht nur in Großbritannien für Kopfzerbrechen. Vor allem ein harter Ausstieg ohne Übergangsphase und ohne Einigung könnte für den Handel enorme Einschnitte bedeuten, warnt die Europäische Kommission. Gleichzeitig finden sich vor allem unter britischen Hardlinern auch Fürsprecher für den „hard brexit“.

Klar ist lediglich: Auch ostwestfälische Unternehmen müssen sich auf Veränderungen einstellen – schließlich zählt Großbritannien nach wie vor zu den wichtigsten Handelspartnern der regionalen Unternehmen. Allein für das vergangene Jahr weist das IHK-Exportbarometer ein Ausfuhrvolumen von mehr als 13,3 Milliarden Euro von NRW nach Großbritannien aus; in der Gegenrichtung waren Einfuhren im Wert von gut 9 Milliarden Euro zu verzeichnen.

Bei den Vorbereitungen auf den Brexit können sich die Unternehmen am brexitcheck der Industrie- und Handelskammern orientieren. Unternehmerinnen und Unternehmer können hier anhand einer Liste prüfen, in welchen Geschäftsbereichen Handlungsbedarf besteht. Dazu zählen unter anderem die Überprüfung bestehender Verträge, die Kalkulation zusätzlicher Kosten für Zertifizierungen, Transporte und mögliche Zollabwicklungen, Änderungen bei Einfuhrsteuern und eventuell notwendige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sowie Visa für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Nutzer können sich durch jeden Themenbereich klicken und finden so eine detaillierte Auflistung, damit keine Geschäftsbereiche übersehen werden. Über das Feld „Meine Notiz“ können zu jedem Punkt eigene Anmerkungen und Fragen hinzugefügt werden. So kann die Liste beispielsweise auch als Gesprächsleitfaden verwendet werden, um genauere Informationen bei einem Beratungsgespräch mit den IHK-Experten zu erhalten. Für die IHK Ostwestfalen steht International-Referent Jens Heckeroth per Telefon unter 0521 554-250 oder per Mail unter j.heckeroth@ostwestfalen.ihk.de zur Verfügung.

Weitere Infos: brexitcheck auf www.ihk.de

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen