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Brexit-Checkliste: Was ostwestfälische Unternehmen beachten müssen

Brexit – und was dann? Am 30. März 2019 verlässt Großbritannien die Europäische Union. Wie genau der Übergang aussehen soll, erscheint derzeit jedoch völlig unklar. Die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen EU und Veinigtem Königreich bereiten auch vielen ostwestfälischen Unternehmen Sorgen. Um diese Unternehmen möglichst gut auf alle Eventualitäten vorzubereiten, bietet die IHK ab sofort eine praktische Brexit-Checkliste an.

Die Form des Ausstiegs aus dem europäischen Binnenmarkt sorgt nicht nur in Großbritannien für Kopfzerbrechen. Vor allem ein harter Ausstieg ohne Übergangsphase und ohne Einigung könnte für den Handel enorme Einschnitte bedeuten, warnt die Europäische Kommission. Gleichzeitig finden sich vor allem unter britischen Hardlinern auch Fürsprecher für den „hard brexit“.

Klar ist lediglich: Auch ostwestfälische Unternehmen müssen sich auf Veränderungen einstellen – schließlich zählt Großbritannien nach wie vor zu den wichtigsten Handelspartnern der regionalen Unternehmen. Allein für das vergangene Jahr weist das IHK-Exportbarometer ein Ausfuhrvolumen von mehr als 13,3 Milliarden Euro von NRW nach Großbritannien aus; in der Gegenrichtung waren Einfuhren im Wert von gut 9 Milliarden Euro zu verzeichnen.

Bei den Vorbereitungen auf den Brexit können sich die Unternehmen am brexitcheck der Industrie- und Handelskammern orientieren. Unternehmerinnen und Unternehmer können hier anhand einer Liste prüfen, in welchen Geschäftsbereichen Handlungsbedarf besteht. Dazu zählen unter anderem die Überprüfung bestehender Verträge, die Kalkulation zusätzlicher Kosten für Zertifizierungen, Transporte und mögliche Zollabwicklungen, Änderungen bei Einfuhrsteuern und eventuell notwendige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sowie Visa für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Nutzer können sich durch jeden Themenbereich klicken und finden so eine detaillierte Auflistung, damit keine Geschäftsbereiche übersehen werden. Über das Feld „Meine Notiz“ können zu jedem Punkt eigene Anmerkungen und Fragen hinzugefügt werden. So kann die Liste beispielsweise auch als Gesprächsleitfaden verwendet werden, um genauere Informationen bei einem Beratungsgespräch mit den IHK-Experten zu erhalten. Für die IHK Ostwestfalen steht International-Referent Jens Heckeroth per Telefon unter 0521 554-250 oder per Mail unter j.heckeroth@ostwestfalen.ihk.de zur Verfügung.

Weitere Infos: brexitcheck auf www.ihk.de

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